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   OLG Brandenburg, 10.07.2000 - 4 W 4/00   

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https://dejure.org/2000,21723
OLG Brandenburg, 10.07.2000 - 4 W 4/00 (https://dejure.org/2000,21723)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2000 - 4 W 4/00 (https://dejure.org/2000,21723)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2000 - 4 W 4/00 (https://dejure.org/2000,21723)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 3 § 91a
    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 17 O 603/98
  • OLG Brandenburg, 10.07.2000 - 4 W 4/00

Papierfundstellen

  • OLG-Report Brandenburg 2000, 490
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16

    Streitwertbemessung nach einseitiger Erledigungserklärung

    Nach einer weiteren in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung ist ein prozentual verminderter Feststellungswert, der überwiegend mit 50 Prozent des Hauptsachestreitwertes bemessen wird, anzusetzen (so der erkennende Senat, Beschluss vom 29.11.1994 - Az. 22 W 41/94; Beschluss vom 21.09.2011 - Az. 22 W 29/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2000, Az. 4 W 4/00; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. § 91a, Rdnr.56).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 24 U 7/05
    Dieses ist entgegen der Auffassung des OLG Brandenburg (OLGR 2000, 490) nicht darauf gerichtet, die empfangene Leistung behalten zu dürfen, wie bereits ausgeführt wurde.
  • OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

    Demgegenüber ist ein anderer Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, es verbleibe ungeachtet der einseitigen Erledigungserklärung beim unveränderten Hauptsachewert (so in neuerer Zeit insbesondere OLG Schleswig OLGR 2004, 342; LG Duisburg MDR 2004, 962; LG Frankfurt JurBüro 2002, 367), während nach der dritten Meinung - der im Streitfall auch das Landgericht gefolgt ist - ein prozentual verminderter Feststellungswert, der überwiegend mit 50 Prozent des Hauptsachewerts bemessen wird, anzusetzen sein soll (vgl. in diesem Sinne OLG Brandenburg OLGR 2000, 490; ebenso Zöller/Herget aaO § 3 Stichwort "Einseitige Erledigungserklärung").
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